Zeitplan Überbauungsordnung
Mitwirkung: November 2019
Kantonale Vorprüfung: 2. Jahreshälfte 2020
Auflage: Sommer 2021
Gemeindeversammlungen (Beschlussfassung): Herbst 2021
Genehmigung durch Kanton: Anfang 2022
Zeitplan Kiesabbau
Der Kies gemäss neuer Überbauungsordnung reicht bei einer jährlichen Abbaurate von 40’000 m3 für 30 Jahre, also bis 2050. Innerhalb der Überbauungsordnung befindet sich auch ein Teil mit heute
bereits zum Abbau bewilligten Kiesreserven. Diese werden in den nächsten 5 bis 6 Jahren abgebaut werden.
Details zum zeitlichen Ablauf in der untenstehenden Präsentation vom Informationsanlass vom 7. November 2019: